Gerade jubelte die AfD im Bundestag, nun wird dort über ihr Verbot debattiert. So weit wird es nicht kommen. Dabei stehen die juristischen Chancen nicht schlecht.
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Doch auf diesen Bericht warten sie bis heute vergeblich. Zwar hatte Behördenchef Thomas Haldenwang noch vor seinem Ausscheiden eine Neubewertung der AfD bis zum Ende des letzten Jahres in Aussicht gestellt. Auch wegen der vorgezogenen Neuwahl sah man allerdings davon ab, das angeblich bereits fertige Gutachten noch vorher zu veröffentlichen.
Und auch die weitere Radikalisierung der AfD, zu besichtigen etwa auf ihrem Parteitag in Riesa, hat in den Fraktionen nicht zu einer Welle der Unterstützung für ein AfD-Verbot geführt. Viele sagen, sie warteten auf Beweise oder zumindest auf den nächsten Verfassungsschutzbericht. Wegge äußert dafür Verständnis. Was sie und andere Unterstützer eines AfD-Verbots dabei nicht aussprechen, ist allerdings, dass viele andere in Union und SPD die AfD längst für too big to fail halten; zu groß für ein Verbot. Ein Eindruck, der sich in dieser Woche verfestigt haben dürfte.
Dabei halten inzwischen auch immer mehr Verfassungsrechtsexperten ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich. Ende November veröffentlichten 17 Verfassungsrechtsprofessorinnen und -professoren ein gemeinsames Gutachten, das die Erfolgschancen eines Parteiverbots als hoch einschätzt.
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Das Risiko, juristisch oder politisch, erscheint den meisten Parlamentariern dennoch zu hoch. Ein anderes Konzept, um den Aufstieg der AfD aufzuhalten, haben aber auch diejenigen bisher nicht, die ein AfD-Verbot für den falschen Weg halten. Auch dafür steht diese historische Woche.
Das Schicksal des Verbotsantrags erscheint derweil besiegelt. Nach der Debatte im Plenum am Donnerstag, das haben die Initiatoren bereits verkündet, wird er wohl zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen. Dort wird er voraussichtlich auch nicht mehr herauskommen, bis sich nach der Wahl ein neuer Bundestag konstituiert hat. Und er sich damit, wie alle anderen unabgeschlossenen Verfahren der alten Legislaturperiode, automatisch erledigt.