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submitted 19 hours ago by SapphireSphinx@feddit.org to c/dach@feddit.org
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[-] SrMono@feddit.org 7 points 19 hours ago

Frage: im Lichte dessen, dass die Zuverlässigkeit für Waffenbesitzer in Sachsen-Anhalt, die Partei Mitglieder der AfD sind, aufgehoben wird… was ist mit Beamten und Personen im öffentlichen Dienst? Vor allem Beamten mit Zugriff auf pew pews?

[-] vapeloki@lemmy.world 4 points 16 hours ago

Nach meinem Verständnis gilt hier das selbe. Dad zitierte Berliner Urteil aus dem Artikel ist auch entsprechend klar. Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.

Leider müsste das dann jemand auch prüfen und konsequent umsetzen.

Keiner mit Staatsexamen hier der und sagen könnte ob der Bürger eine handhabe hat?

[-] HieroProtagonist@feddit.org 1 points 15 hours ago

Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.

Der Artikel (bzw. der hierin zitierte Rechtswissenschaftler) sieht das etwas anders:

Auch die Frage, ob Polizisten aufgrund ihres Diensteids keine AfD-Mitglieder sein oder die Partei wählen dürften, sehen Rechtswissenschaftler demnach differenziert. Der Augsburger Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner betonte laut Focus den Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gesinnungsstaat: Selbst wenn jemand Mitglied in einer umstrittenen Partei sei, müsse die Verfassungstreue individuell geprüft werden.

Ein Beamter bleibe zudem auch immer Bürger, der Mitglied in einer Partei sein und sich politisch engagieren dürfe. Der Würzburger Beamtenrechtler Ralf Brinktrine ergänzte laut dem Bericht, es komme „auf das individuelle Verhalten der jeweiligen Person an“ – auch bei Mitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei.

[-] kossa@feddit.org 2 points 2 hours ago

Das sind ja aber auch wieder "Rechtswissenschaftler". Die AfD über die wir hier reden ist ja nicht irgendwie "umstritten" oder "vom Verfassungsschutz beobachtet".

Das ist in Sachsen-Anhalt eine gesichert rechtsextremistische Partei. So wie die AfD sich dagegen auch immer gerichtlich zur Wehr setzt, wahrscheinlich auch gerichtlich bestätigt. Da kann man dann schon feststellen, wer da Mitglied ist, ist für den Polizeidienst ungeeignet. Ist jetzt kein verrückter Take.

this post was submitted on 12 Aug 2026
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