Warum legen diese Kasper vom Bundesverfassungsgericht das individuelle Grundrecht auf Religionsfreiheit eigentlich regelmäßig so aus, dass es religiösen Organisationen mit kostenpflichtiger Mitgliedschaft erlaubt, individuellen Einzelpersonen vorzuschreiben, welche Religion sie kostenpflichtig auszuüben haben?
Es gibt halt tatsächlich in einer kirchlichen Organisation Stellen, die nur von Personen der jeweiligen Konfession abgedeckt werden können. Allerdings muss das jetzt eben auch pro Stelle begründet sein. Ich als Konfessionsloser habe auf einer Stelle als Pfarrer oder sonstigem religiösen Kram einfach nichts zu suchen; das macht mich aber für eine Stelle in der Diakonie in der Personalbearbeitung nicht ungeeignet.
Es verhält sich mit anderen Stellen ähnlich: hier kann ein Arbeitgeber ja auch fordern, dass der Bewerber Qualifikationen mitbringt, die er selber bezahlt hat. Alternativ könnte er seinen Beschäftigten die Kirchensteuer erlassen und das Gehalt entsprechend anpassen.
Klar, der Märchenonkel sollte natürlich die Märchen kennen.
Dazu muss er halt auch glaubhaft sein, und das wird als nicht-Angehöriger der Religion auf gewissen Stellen schwierig.
Mir gibt der Laden auch nix, aber ich denke, die Einschränkung, dass für bestimmte Stellen die begründete Anforderung rein darf, ergibt Sinn. Der Prozess der Frau wäre ja dann gleich ausgegangen. Und wenn kirchliche Arbeitgeber die Voraussetzung auch bei nicht-notwendigen Stellen reinschreiben, machen sie sich ja auch angreifbar.
Finde ich fair - solange nicht-kirchliche Arbeitgeber Konfessionslosigkeit voraussetzen dürfen.
Das und vor allem wenn dann die staatliche Förderung wegfällt. Denn mit dem Recht auf freie Religionsausübung hat das ja dann offensichtlich nichts mehr zu tun. Also jegliche Staatsgelder einstellen. Sofort.
Und das meine ich auch so. Ich kann absolut nachvollziehen, das eine Religion möchte, das alle ihre Mitarbeiter auch bitte schön der Religion angehören. Aber das darf nicht vom Staat getragen werden, sondern den Buchclub sollen die mal schön selbst bezahlen.
Trumpft in dem Fall nicht der EuGH das BVerfG?
Der EUGH steht neben dem BVerfG, nicht darüber (abhängig vom Thema). Nun haben wir eine widersprüchliche Rechtssprechung. Die Frage ist, ob das Thema eines, dass in EU-Hand liegt oder nicht. Da auch andere EU-Bürger betroffen sein können, ist das realistisch. Die Religionsfreiheit hingegen ist kein EU-Thema
Im Endeffekt muss man als Arbeitgeber (egal ob kirchlich oder säkular) schon extrem dämlich sein um eine Ablehnung unbedingt durch die (falsche / fehlende) Konfession zu begründen... wenn man merkt jemand wird nicht ins Team passen wird sich schon eine andere Begründung zur Ablehnung finden.
Naja das Ding ist ja dass die das mit der Konfession nicht vorschieben sondern ernst meinen
Privat können die ja jeden Mumpitz glauben und ernstmeinen, aber Andere dazu zu nötigen, den gleichen Mumpitz auch ernstzunehmen und auch noch dafür zu bezahlen, ist schon ne andere Hausnummer.
Das ist nicht das was ich meinte. Ich meinte: Wenn die dich wegen deiner falschen oder nicht vorhandenen Konfession nicht einstellen, und die Ablehnung auch damit begründen ist das zwar ob der Ehrlichkeit lobenswert - aber doof. Der einfachere und juristisch reibungslosere Weg wäre es gewesen einfach mit einer KI generierten, nichtssagenden Absage im "Corporate Style" abzusagen.
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