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Fahrrad
RADFAHREN!
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Communityregeln
Die folgenden Regeln sind eine (nicht vollständige) Liste von Verhaltensweisen, die nach Ermessen der Instanz-Admins und -Mods zur Löschung von Posts, Gruppen oder Sperrung von Konten führen können, wie in unseren Bedingungen beschrieben.
Bitte melde Verhalten, das dich stört den Admins/ Mods, und trage keine Konflikte in die Community.
Wir tolerieren kein diskriminierendes Verhalten und keine Inhalte, die die Unterdrückung von Mitgliedern marginalisierter Gruppen fördern oder befürworten. Diese Gruppen können durch eine der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sein (obwohl diese Liste natürlich unvollständig ist):
- ethnische Zugehörigkeit
- Geschlechtsidentität oder Ausdruck
- sexuelle Identität oder Ausdruck
- körperliche Merkmale oder Alter
- Behinderung oder Krankheit
- Nationalität, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft
- Reichtum oder Bildung
- Religionszugehörigkeit, Agnostizismus oder Atheismus
Wir tolerieren kein bedrohliches Verhalten, Stalking und Doxxing. Wir tolerieren keine Belästigungen, einschließlich Brigading, Dogpiling oder jede andere Form des Kontakts mit einem Benutzer, der erklärt hat, dass er nicht kontaktiert werden möchte.
- Sei respektvoll. Alle sind hier willkommen.
- Kein Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie, oder anderweitige Xenophobie
- Wir tolerieren kein Mobbing, einschließlich Beschimpfungen, absichtliches Misgendering oder Deadnaming.
- Wir dulden keine gewalttätige nationalistische Propaganda, Nazisymbolik oder die Förderung der Ideologie des Nationalsozialismus.
- Aktionen, die diese Instanz oder ihre Leistung beschädigen sollen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
- Provokationen können nach Ermessen der Moderation entfernt werden
- Toxisches Verhalten wird nicht geduldet
- Keine Werbung
- Kein Spam
- Keine Pornografie / Adult Content
- In Deutschland illegale Inhalte werden gelöscht und können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen.
Der Bauernverband fragt nur nach mehr Rücksicht und bemängelt fehlendes Verständnis. Aufklärung ist hier der richtige Weg. Den Ruf nach der Obrigkeit sehe ich hier fehlt am Platz.
§1 (StVO) ist doch eindeutig, oder? In §5 Abs. 6 (StVO) ist geregelt, das langsame Fahrzeuge den Überholvorgang zulassen muss und gegebenenfalls dazu auch anhalten muss. Ist es wirklich für solche Situatonen ergeänzt werden? Z.B. Abs. 6 anzupassen und "...mehrere unmittelbar folgende Fahrzeugen..." mit "oder einem landwirtschaftlichen Fahrzeug" zu ergänzen?
Alternativ könnte die Obrigkeit landwirtschaftliche Wirtschaftswege für die übliche Erntezeit komplett für andere Nutzung sperren.
Ich halten ein "Bitte einig Euch" und Aufklärung ist IMO der einzig richtige Weg um beider Interessen ausgewogen nachkommen zu können.
Aha und was glaubst du wie viele Fahrradfahrer die StVO auswendig kennen?
Um beider Interessen nachzukommen bräuchte es getrennte Fahrbahnen oder eben wenigstens hinreichende Informationen. Wieso soll das kein richtiger Weg sein?
Nein, ich glaube und erwarte nicht, dass jeder die StVO auswendig kennt.
Die Grundregeln, die in den beiden Absätzen §1 (StVO) sind jedoch obligatorisch von niemanden in Frage gestellt werden. Gegenseitige Rücksicht, Schädigung, Gefährdung, Belästigung und Behinderung sollte auch ohne Jurastudium bekannt sein.
Du hattest jedoch selbst vorgeschlagen, dass man es verpflichtend macht am Rand anhalten zu müssen. §5Abs. 6 (StVO) wäre bereits diese Verpflichtung. (Sehr eng ausgelegt jedoch nur, falls der Traktor zum Überholen ansetzt und eine zweiter hinter diesem fährt.) Eine Obrigkeit baut nicht Straßen, Radwege oder Betriebswege, sie erlässt Gesetze und lässt diese in vielen Fällen auch kontrollieren.
Der Flächenverbrauch für getrennte Fahrbahnen bzw. Verkehrsbereichen ist in Fällen von stetiger Nutzung für beide Interessen in Einzelfällen ggf. sinnvoll. Für den Fall im fränk. Seenland hatte ich fälschlich Einigkeit darüber angenommen, dass der Flächenverbrauch und Kosten für Erstellung bzw. Erhalt bei getrennte Wege gegenüber einer gemeinsamen Nutzung der Wege in keinem wirklich diskutablen Verhältnis stehen.
Die Lösungsidee mit den Piktogrammen ist, doch ein guter Ansatz um jeden (sogar Analphabeten) auf die gemeinsame Nutzung hinzuweisen.
Ich glaube wir definieren das Wort unterschiedlich
Möglicherweise. Deshalb hatte ich den Satz geschrieben. Betriebs und Fahrradwege fallen in Deutschland sicher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bunds. Diese Radstrecken im Frank. Seenland dürften zum größten Teil auch keine Radwege zu Staatsstrassen sein.
Ich hatte da jetz Stadt/Kommunde/Land/Eigentümer/wer auch immer zuständig wäre mit eingeschlossen