The irony is strong on this one considering how much the Nazis hated that flag…
“Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.”
Die Verordnung, die die Maßnahme begründet, war juristisch unwirksam, nicht die Maßnahme an sich (darüber macht das Urteil keine Aussage).
raxer
joined 1 year ago
They didn’t. It took this long for one of the parties to agree on something…