Ganz ehrlich: Ich finde den Artikel und die darin zitierten Kommentare ziemlich daneben: Das sie in der Vergangenheit im NSU war schließt nicht aus, dass sie ihre Meinung tatsächlich geändert hat und das einfach nur auf Basis der Verurteilung zu verneinen ist nicht okay, so lange es dazu keine weiteren konkreten Indizien gibt, die aber weder hier noch dort genannt werden.
Ich sage nicht, dass sie definitiv einen Sinneswandel hatte, ich sage, dass niemand hier wissen kann ob dem so ist, und dass es echt nicht okay ist, sich jetzt darüber zu beschweren, dass sie in ein Aussteigerprogramm aufgenommen wurde. Das ist ja noch nicht einmal irgendetwas, dass ihr direkt etwas bringt, außer dass es sie vielleicht tatsächlich in die Richtung leiten könnte, was, zur Erinnerung an alle, in einem Rechtsstaat der Hauptzweck der Strafe ist: Die Resozialisierung der Täter!
Das wird gerne vergessen, aber die Wiedereingliederung von Verbrechern ist das primäre Ziel von Strafen in einem Rechtsstaat!
Und ob dass das ist, was hier passiert müssen Gutachter und Gerichte, nicht Opferangehörige, Journalisten und Nutzer von sozialen Medien entscheiden!
Das ich mal der Union recht geben muss… Ich hasse es…
Der Großteil der Pro-Argumente geht komplett am Thema vorbei und der Beleidigungsparagraph ist bereits heute verfügbar und hat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe nun auch wirklich genug Biss. Das Problem ist damit ein Durchsetzungsproblem und von denen wurde keines je durch mehr Verbote und die allerwenigsten[1] durch härtere Strafen gelöst.
Auch mit den „in anderen Ländern“-Argumenten muss man immer sehr vorsichtig sein: Teilweise sind da halt Dinge unter dem Titel unter Strafe gestellt, die in Deutschland unter Beleidigung und Sexuelle Belästigung fallen, während das eigentliche Catcalling allerhöchstens in der Theorie darunter fällt. (AFAIR gab es da „den ersten abgeurteilten Fall in NL“, bei dem man dann bei näherer Betrachtung festgestellt hat, dass der mindestens als sexuelle Belästigung, eventuell sogar als Körperverletzung strafbar wäre.)
Hinzu kommt, dass die Grenze zwischen Kompliment und Catcalling fließend ist, und die Gesellschaft ein schlimmerer Ort wäre, wenn wir Komplimente strafrechtlich verfolgen würden.
[1] Prinzipiell kann das bei der Heraufstufung von Vergehen zu Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe > 1 Jahr) aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Einstellung passieren, aber da will man sehr vorsichtig mit sein, sonst passiert so was wie beim Besitz von Kinderpornographie wo (wie von Jedem der 2 Sekunden in die Rechtslage geschaut hat vorher angekündigt) auf einmal Eltern und Lehrer die Beweismaterial gesichert und zur Polizei gebracht haben verfolgt wurden, weil die nicht sofortige Löschung halt streng genommen strafbar war.