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Gilt das jetzt nur für das bayrische Recht, oder hat das in ganz Deutschland Auswirkungen?
Ich glaube, das gilt erst mal nur für die Klägerin, oder? Oder vielleicht für die gesamte Stadt Schwabach. Das geht aber garantiert noch einmal an eine höhere Instanz:
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 172 Abs. 1, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht statthaft
Aber mit etwas Glück sind die schlimmsten Ideen zum Thema Bezahlkarte bis Ende des Jahres tot.
Gilt vorerst nur für die klagende Person
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