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Windkraftunternehmen verklagen Behörden wegen Untätigkeit
(www.tagesschau.de)
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So ähnlich gibt es das jetzt schon. Dank des Beschleunigungsgesetzes von April diesen Jahres gelten schon 3 Monate. Hier mal ein Ablauf.
Sprich, Regionen wo bereits durch das Land bereits Windvorranggebiete ausgewiesen wurden, hat die Behörde 3 Monate Zeit Einwände geltend zu machen. Dies kann sie ab April auch nur einmal (statt vorher X mal). Wenn du innerhalb der drei Monate nichts von der Behörde hörst, gilt die Anlage automatisch als genehmigt. Gebiete ohne Vorrang sind jetzt max. 7-8 Monate als Verfahren festgelegt, weil Umweltverträglichkeitsprüfung etc. gemacht werden muss. Vorher waren es auch theoretisch unendlich mal, bzw. bis eine Seite wegen Untätigkeit klagt.