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Klage zum Abgasskandal: Millionen Dieselmotoren vor dem Aus?
(www.tagesschau.de)
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Fahrlässige Tötung (§222 StGB) könnte man das nennen.
Aber ist es fahrlässig, wenn die Folge des Todes für verständige Menschen komplett absehbar war, und offenbar bewusst in Kauf genommen wurde?
Wenn man nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass jemand genau deswegen gestorben ist, greift das aber nicht.
Mit anderen Worten, ein Terrorist könnte eine Ladung Gift, das Herzinfarkt verursacht, in eine Talsperre kippen, die eine Stadt mit Tribkwasser versorgt, 5000 Leute sterben, und er könnte nicht belangt werden, weil man auch natürlicherweise einen Herzinfarkt bekommen kann und man so keinen individuellen Todesfall nachweisen kann?
Als "Fahrlässige Tötung"? Ich glaube da greifen ganz andere Paragraphen und nicht fahrlässige Tötung. :D