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Mit Bahn-Hack 50 Prozent sparen: Genialer Trick oder rechtliche Grauzone?
(www.sn-online.de)
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Naja, zwingen kann die Bahn einen nicht, aber die kommen dann halt mit irgendwas Richtung Vertragsbruch um die Ecke und wollen Strafzahlungen dafür.
Ob das durchgehen würde vo r Gericht ist fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Vor allem wenn einem Vorsatz nachgewiesen werden kann durch z.b. einen geplanten Urlaub.