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this post was submitted on 19 Dec 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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founded 2 years ago
MODERATORS
Jain.
Rechtlich ist das tatsächlich heute schon das gleiche, der Unterschied liegt nur darin wer klageberechtigt ist: Wenn du einen Beamten in dieser Funktion beleidigst, dann kann nicht nur er, sondern auch sein Dienstherr (aka: für gewöhnlich der Staat) die Strafanzeige stellen, unabhängig davon wie der Beamte darüber denkt. Juristisch ist dass IIRC tatsächlich der einzige Unterschied.
Dass das in der Praxis beim Verfahren anders ausgehen kann, steht auf einem anderen Blatt, aber prinzipiell ist das halt erstmal so eine Sache auf der “Vorteile”-Seite des Beamtenstatuses (der ja nun wirklich auch signifikante Nachteile mit sich bringt).
Gute Punkte