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Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.

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[-] gigachad@piefed.social 2 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Daimler-Anwältin:

"Es kann nicht sein, dass alle mit den Spitzenverdienern gleich behandelt werden". Im Fall der Klägerin sei die Schlechterbezahlung gerechtfertigt. Sie habe „im Quervergleich nicht so gut performt“ und auch weniger verdient als der Mittelwert der weiblichen Abteilungsleiter.

?

Für eine Klage reiche es aus, einen besser verdienenden Kollegen mit gleichwertiger Arbeit zu benennen [...] In diesem Fall greife die Vermutung einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Arbeitgeber könne diese Vermutung nur entkräften, wenn er sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung nachweise. Gelingt ihm das nicht, habe die Frau Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie der Mann.

???

[-] KasimirDD@feddit.org 7 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Aber das ist ja der Punkt. Eine Vergleichsperson reicht, es braucht nicht mehrere. Und ab dem Moment muss der Arbeitgeber begründen. Das ist gut für Arbeitnehmer:innen, aber kein Freibrief.

hier etwas juristischer ausgeführt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/8azr30024-bag-equal-pay-gleichberechtigung-diskriminierung

[-] tja@sh.itjust.works 2 points 2 days ago

Das BAG sprach der Klägerin jedoch nicht die geforderten 420.000 Euro zu, sondern verwies den Fall zurück an das LAG. Dort muss Daimler Trucks nun darlegen, warum die Abteilungsleiterin schlechter bezahlt wird.

this post was submitted on 24 Oct 2025
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