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Deutschland
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Also, nur damit ich das richtig verstehe:
Hier liegt bestenfalls ein Antragsdelikt vor, bei dem die Polizei erst auf Antrag tätig werden darf. Es lag kein Antrag vor, die Polizei ist eigenmächtig aktiv geworden und hat dann im Nachgang nach jemandem gesucht, der einen Antrag stellt um das im Nachhinein zu rechtfertigen.
Hab ich was vergessen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gegen_Personen_des_politischen_Lebens_gerichtete_Beleidigung,_%C3%BCble_Nachrede_und_Verleumdung
Dieser Paragraph ist sowieso eine Schande und gehört gestrichen
Die Polizei darf bei öffentlichem Interesse auch bei Antragsdelikten ermitteln.
Ob das in diesem Fall gerechtfertigt ist, ist eine andere Sache.