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Wenn der Kirchenaustritt nicht genug ist – Löschung aus dem Taufbuch möglich?
(www.datenschutz-notizen.de)
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
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Hä? Selbstbestimmungsrecht über Gesetze hinaus? Das macht doch keinen Sinn im Zusammenhang mit DSGVO.
Die Kirchen fallen nicht unter die DS-GVO sondern unter eigene Datenschutzgesetze.
Art. 91 DSGVO
Das hört sich für mich nicht nach eigenen Datenschutzgesetzen an. Eigene "Regeln" dürfen weiter angewendet werden wenn sie mit der DSGVO in Einklang gebracht werden.
Wie meinst du das dann, was meinst du mit eigenen Datenschutzgesetzen?