@EyIchFragDochNur
Das werde ich dann heute mal machen, die sollten es ja wissen.
@MBrandtner
Leider steht da nicht "öffentliche Sportstätten", sondern "öffentlich zugängliche Sportstätten". Ansonsten wäre die Frage einfacher.
@cannabis
@stubenhocker
Das ist im Cannabisgesetz ja unter "Kapitel 2
Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" zu finden.
Der Inhalt von § 5 scheint sehr deutlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelegt.
@stubenhocker
Ja, leider, deshalb suche ich ja nach klaren Informationen. Die Polizei wird es am Ende nicht interessieren, was der Betreiber des Sportparks will.
@cannabis
@Blaumensch1
Spannende Frage, ich bin kein Jurist.
Besonders geschützt sind ja personenbezogene Daten, das sind die Daten natürlicher Personen. Eine Behörde ist keine natürliche Person, daher ging ich nicht davon aus, dass die von mir getroffene Aussage gegen den Datenschutz verstößt.
Hat da jemand mehr Ahnung?
@cannabis
@elmicha
Die Karte ist sicherlich an vielen Stellen pessimistisch.
Oder auch: lieber an einem Ort nicht konsumiert, wo es erlaubt wäre, als umgekehrt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis schlussendlich umgesetzt wird.
@nottheengineer
Das ist eine sehr gute Frage.
Vorneweg: ich bin kein Jurist, daher grundsätzlich erstmal keine Ahnung. Was ich weiß ist, dass der Balkon nicht als öffentlicher Raum zählt, du darfst auch nackt auf deinem Balkon sein, was bereits gerichtlich bestätigt wurde. Eine andere Frage ist dann, wie es mit dem Haussegen aussieht, wenn Rauch zum Beispiel in die Nachbarswohnung zieht. Wenn so was passiert, würde es vielleicht helfen, mit den Nachbar*innen einfach mal zu reden, vielleicht kann dann irgendwie eine Vereinbarung mit Uhrzeiten getroffen werden.
@nottheengineer
Bedenke, dass es bei diesen Regeln um den öffentlichen Raum geht. In deiner Wohnung kannst du ja selber kontrollieren, ob Kinder anwesend sind.
@clifftiger
Das darf generell niemand Zuhause.
Siehe 26. in der FAQ:
> Nein. Das befriedete Besitztum (das heißt Grundstück, Anbaufläche, Gewächshaus, Gebäude) einer Anbauvereinigung darf sich nicht, auch nicht teilweise, innerhalb einer Wohnung oder einem anderen, Wohnzwecken dienenden Gebäude oder Grundstück befinden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html#c28617
@Hanffreund
Auch eine Idee, ich werde es jetzt erst einmal direkt beim Gesundheitsministerium versuchen. 😃
@cannabis