Das Vorhaben erinnert an die Vorratsdatenspeicherung, über die seit Jahren in Deutschland gestritten wird. Laut Papier sei dies nach Ansicht der Juristen aus dem Kanzleramt aber nicht vergleichbar. Ihrer Argumentation zufolge würden bei der geplanten BND-Praxis nicht grundsätzlich alle Provider in Deutschland zu einer Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten verpflichtet, sondern nur bestimmte Datenverkehre an ausgewählten Stellen erfasst.
Es handelt sich hier also lediglich um eine Speicherung von gewissen Daten auf Vorrat, nicht aber um die viel diskutierte Vorratsdatenspeicherung.