Die Täterinnen wurden ein Jahr später wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt – das Urteil: Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten (Corinna K.) und 1 Jahr und 6 Monaten (Carina Sch.). Das Gericht folgte weitgehend den Angaben der Angeklagten und deutete die Tat als „persönlichkeitsfremde Exzesshandlung“ – unter Alkohol und Einfluss sozialer Umstände.
Was zum Fick? Dass man gerade bei Jugendlichen noch auf Möglichkeiten zur Änderung bauen möchte, okay, kann ich sogar in Teilen nachvollziehen - aber die beiden haben einen Menschen tot geprügelt und sogar noch versuchte Hilfeleistung unterbunden. Das ist keine "slap on the wrist"-Geschichte, das ist eine "ihr müsst wirklich realisieren was ihr da eigentlich gemacht habt"-Geschichte.
In der Erinnerung wurde der Fokus zunehmend von dem Opfer auf die Täterinnen verschoben. Heute erinnert kaum etwas an Heinz Mädel.
Gruselig.