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this post was submitted on 12 Jul 2023
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MODERATORS
hab ich
Und? Alles spricht dafür, dass der Fahrer hier gezielt gehandelt hat. Im Sinne des Gesetzes bezeichnet "Vorsatz" laut Wikipedia "den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände". D.h., wenn er den Aktivisten anfahren wollte (sieht offensichtlich so aus, scheinst du ja auch nicht zu verneinen) und wusste, dass Anfahren von Personen gefährlich ist (was eigentlich jede*r wissen muss), dürfte hier locker Vorsatz vorliegen.
Du scheinst hier zu behaupten, dass die Demonstrierenden möglicherweise gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben könnten. Soweit ich sehe, hat das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Frage, ob der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat oder nicht. Und die LG betreibt ja bewusst zivilen Ungehorsam, nimmt also so etwas wie eine Veurteilung wg. Verstoßes gegen das Versammlungsrecht etc. in Kauf, weswegen ich nicht verstehe, wieso du diese Dinge hier erwähnst, als hätten sie irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Tat des Fahrers.
Also ohne Witz. Ich bin für Klimaschutz aber ihr Pappnasen macht es richtig einfach den Klimaschutz mit Hass zu verbinden und Leute wegzuekeln. Eure Argumentationen zeigen auch ein schlechtes Licht über eure Ehrlichkeit, weil die Argumente so an den Haaren vorbeigezogen sind.
Weil ich dir widerspreche und darauf hinweise, dass hier recht offensichtlich Vorsatz vorliegt, bin ich eine Pappnase und bringe dich dazu, Klimaschutz mit Hass zu verbinden? Aber du bist "für Klimaschutz"? Klingt für mich nicht überzeugend, sorry.
Der Fahrer wusste dass der zu ihm schauende Passant auf der Strasse realisiert und Zeit hat weg zu gehen. Fährt sehr langsam und bremst sogar ab. Passant bleibt vorsätzlich stehen und stößt sich sachschädigend mit beiden Händen am Fahrlicht ab.
Ja es war Vorsatz. Vom Passanten. Der Fahrer hat erkennen können, dass die Person in vollständiger Verfassung war von der Strasse zu gehen.
Demnächst erzählst du mir es wäre Vorsatz von all den Versicherungsbetrügernopfern, weil das Opfer sein Auto nicht angehalten hat als der Versicherungsbetrüger auf der Fahrbahn war. Er hätte ja wissen müssen
Langsam habe ich den Eindruck, dass du hier anscheinend nicht an einem ehrlichen Austausch interessiert bist, das zeigt auch dein anderer Kommentar. Ich habe denke ich ausreichend klar argumentiert, warum hier ziemlich eindeutig Vorsatz vorliegt. Ob der Demonstrant hätte ausweichen können, ändert ja ganz offensichtlich nichts daran, dass der Fahrer vorsätzlich weitergefahren ist, als der Demonstrant eben nicht ausgewichen ist. Wenn du das nicht akzeptieren willst, kann ich dir auch nicht helfen. Bin daher jetzt raus, sorry.