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this post was submitted on 18 Jan 2024
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de_EDV
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Hier stellt sich mir die Frage, ob es allein schon strafbar ist, denn Schlüssel ins Schloss zu stecken. Es könnte ja durchaus sein, dass dieses hart gecodete Passwort überhaupt nicht mehr valide ist. Dann müsste man auch nicht die Pferde scheu machen.
Ich bin mir nicht sicher, ob man die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen, dass es über eine Sicherheitslücke informieren muss, als finanzieller Schaden dem Entdecker anlasten kann. Ein direkter Schaden wäre meiner Ansicht nach eher, wenn z.B. der Entdecker zu den Kunden geht und diese mit Verweis auf die mangelnde Sicherheit abwirbt.