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this post was submitted on 25 Aug 2023
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MODERATORS
Also die Werksleitung droht laut dem Artikel aber nicht nur bei anbringen, sondern auch bei verteilen der Aufkleber mit disziplinarischen Maßnahmen bis zu fristloser Kündigung. Insofern ist das schon Union Busting, wenn es nach der Definition von aktion ./. arbeitsunrecht geht:
Insofern wird das Kind schlicht beim Namen genannt. Zudem würde der Begriff nur von einigen verwendet.
wo soll das bitte gewesen sein? hier das Zitat der Werksleitung: Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.
Oben Zitate aus dem Artikel. Hervorhebungen von mir.
Für mich liest sich das so, dass die Werksleitung sich alleine vom verteilen von Aufklebern und Flugblättern provoziert fühlt. Und das ist weder Malerei, Kritzelei noch eine Schmiererei. Außerdem darf im Kollegium über Gehalt gesprochen werden. Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dazu: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 (Aktenzeichen 2 Sa 183/09).
Angebrachte Aufkleber sind dann noch einmal ein Thema für sich.
Genau das kritisiere ich ja, der Artikel gibt die Nachricht der Werksleitung falsch wieder. Diese hatte gesagt: "Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können."
Da steht nichts von verteilen sondern von bekleben. Was uebrigens vom befragten Arbeitsrechtler auch als unzulaessig eingeordnet wird: "Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln"
Der Artikel wurde ja erst kürzlich veröffentlicht, die neueren Ereignisse sind offenbar noch nicht allzu lange her. Ohne das weitere, nachvollziehbare Informationen zum Thema auftauchen bleibt das ganze noch ziemlich undurchsichtig. Mal schauen, was und wie außerhalb von Axel Springer Medien berichtet wird.
Hast du das Zitat nicht gelesen? Da steht wörtlich "Aufkleber jeder Art"
wo steht da was von verteilen? Es wird explizit von beklebungen gesprochen.
Nein, es wird eben nicht explizit von Bekleben gesprochen. Es wird "grundsätzlich" über Aufkleber "jeder Art" gesprochen. Sie müssen demnach nirgends angeklebt sein, sondern können auch im Pausenraum auf dem Tisch zum Mitnehmen verteilt liegen - zack Kündigung.
"Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen" sollte wohl fuer den Kontext ausreichend sein, den Rest hast du erfunden.