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Die genaueren Bestimmungen zur Cannabisfreigabe
(www.bundesgesundheitsministerium.de)
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„Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren“ Muss ich im Park also jeden fragen, ob er schon volljährig ist? Ich frage mich außerdem, ob die Einfuhr aus den Niederlanden möglich sein wird oder ob das dann als Schmuggeln gilt. Sonst würde ich einfach fix über die Grenze und zurück.
@quatschkopf34 @tillimarleen 🤷 "Unter unmittelbarer Gegenwart ist eine gleichzeitige, vorsätzliche enge körperliche Nähe der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlichen Nähe zueinander zu verstehen, sodass eine konkrete Gefährdung der oder des Minderjährigen besteht." (S.111)
Denke mal wenn man in einer Gruppe zusammen sitzt kanns nicht schaden mal in die Runde zu fragen bevor man sich einen anzündet.
Ihr seid doch sicher alle schon 18? Zwinkersmiley
Oh man, ja Papa, jetz mach endlich an.
Besitz ist ja erlaubt dann. Sollen die Grenzbullen dir erstmal nachweisen dass du das Zeug über die Grenze transportiert hast.
Das denke ich mir halt auch.
Ich wohn ne Stunde von der Grenze entfernt. Sobald das Gesetz in Kraft tritt fahr ich eben rüber. Kein Bock drauf zu warten bis die CSCs die ersten Pflanzen fertig haben.