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Baden-Württemberg: Urteil in Mannheim: Freispruch für 27-jährigen Polizisten
(www.tagesschau.de)
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Hm, wenn man sich §344 StGB anschaut, ist das zwar schlüssig. Aber dann ist vielleicht der Paragraph dumm und sollte mal erweitert werden um "wer die Tatbestände erhöht" oder so. Gut, da kann das Gericht nichts für.
Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht im Zweifel irgendein anderes Tatbestandsmerkmal ausschlaggebend hätte sein können. Da waren Staatsanwälte und Richter faul, oder, plausibler, wollten den Polizisten nicht verurteilen.
Edit: Verleumdung hätte man z.B. mal prüfen können.