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Fahrrad
RADFAHREN!
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Communityregeln
Die folgenden Regeln sind eine (nicht vollständige) Liste von Verhaltensweisen, die nach Ermessen der Instanz-Admins und -Mods zur Löschung von Posts, Gruppen oder Sperrung von Konten führen können, wie in unseren Bedingungen beschrieben.
Bitte melde Verhalten, das dich stört den Admins/ Mods, und trage keine Konflikte in die Community.
Wir tolerieren kein diskriminierendes Verhalten und keine Inhalte, die die Unterdrückung von Mitgliedern marginalisierter Gruppen fördern oder befürworten. Diese Gruppen können durch eine der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sein (obwohl diese Liste natürlich unvollständig ist):
- ethnische Zugehörigkeit
- Geschlechtsidentität oder Ausdruck
- sexuelle Identität oder Ausdruck
- körperliche Merkmale oder Alter
- Behinderung oder Krankheit
- Nationalität, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft
- Reichtum oder Bildung
- Religionszugehörigkeit, Agnostizismus oder Atheismus
Wir tolerieren kein bedrohliches Verhalten, Stalking und Doxxing. Wir tolerieren keine Belästigungen, einschließlich Brigading, Dogpiling oder jede andere Form des Kontakts mit einem Benutzer, der erklärt hat, dass er nicht kontaktiert werden möchte.
- Sei respektvoll. Alle sind hier willkommen.
- Kein Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie, oder anderweitige Xenophobie
- Wir tolerieren kein Mobbing, einschließlich Beschimpfungen, absichtliches Misgendering oder Deadnaming.
- Wir dulden keine gewalttätige nationalistische Propaganda, Nazisymbolik oder die Förderung der Ideologie des Nationalsozialismus.
- Aktionen, die diese Instanz oder ihre Leistung beschädigen sollen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
- Provokationen können nach Ermessen der Moderation entfernt werden
- Toxisches Verhalten wird nicht geduldet
- Keine Werbung
- Kein Spam
- Keine Pornografie / Adult Content
- In Deutschland illegale Inhalte werden gelöscht und können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen.
Das Rechtsfahrgebot existiert nicht nur, es steht sogar direkt in §2 der StVO: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
ja, allerdings muss man hier auch die MINDESTABSTÄNDE beachten - und ein Radfahrer soll rund 50 Zentimeter zum Fahrbahnrand einhalten, was beim Fahrrad am rechten Handgriff aus gemessen würde.
Gilt EIGENTLICH für alle Fahrzeuge, so weit dies technisch möglich ist. Bei LKW auf einer relativ schmalen Straße ist das natürlich nicht möglich, da diese ja selbst schon ziemlich breit sind...
Wow, HLI.
Das werde ich ab jetzt also einfach bewusst missachten.
@Opafi “möglich weit rechts” bedeutet nicht “ganz rechts” sondern “so weit, wie es untern den gegebenen Umständen sicher und ohne Eigengefährdung möglich ist.” Für Radfahrer wird normalerweise ein Abstand von ca 80 bis 100cm vom rechten Fahrbahnrand angenommen, vom rechten Ende des Lenkers.
Ein Lenker ist ca 80cm breit, die Fahrradmitte ist also bei ca 1,40 vollkommen korrekt. Eine Fahrbahn ist ca 3-4m breit. “Mitte der Fahrbahn” ist also ziemlich Ok im Sinne der StVO.
Wo kommen die 80-100cm her?
Bei uns war die Regel ganz klar: so weit rechts wie möglich aber der Lenker sollte noch über der Strasse sein. Also rad 40-50cm abstand zum bordstein
@derFensterputzer Das hier liefert eine recht guten Einstieg https://sichtfahrgebot.de/rechtsfahrgebot.html, das darin verlinkte PDF vertieft das https://sichtfahrgebot.de/download/Seitenabstand.pdf
TL;DR: Radfahrer brauchen je nach Verkehrssituation einfach Platz, da ein Rad nicht spurstabil ist und zum Einlenken auch Raum in die andere Richtung braucht. Überholer üben signifikant Winddruck aus und wenn du dadurch ins Schwanken kommst oder eine Bogen fahren musst um das abzufangen willst du nicht auf dem Dreckbereich am Rand enden.
@derFensterputzer Bei 50 cm Abstand bist du in der Stadt schon im Bereich Teilschuld bei Dooring.
Da bei Einhaltung eines vernünftigen Überholabstandes in praktisch allen Fällen die Gegenspur voll benutzt werden muss kommt es auch praktisch nie zu einer Behinderung des Überholenden.
@derFensterputzer
In jedem Fall ist es so, dass die Einschätzung was angemessen ist dem Radfahrer zusteht und nicht dem überholenden Autofahrer. Und selbst wenn das offensichtlich falsch ist ist der Autofahrer nicht berechtigt, das irgendwie mit Gewalt durchzusetzen.
Ja das sowieso. Hab selber schon genug Fälle gehabt in denen ich Autofahrer blockieren musste weils sonst wirklich gefährlich geworden wäre für mich.
Bi selbst häufig auch aufm Motorrad unterwegs, da seh ichs mit den Überholregeln n bisschen entspannter. (so weit vom Fahrradfahrer weg wies geht, aber möglichst nicht in gegenverkehr).
In der Stadt hab ich oft 80cm breite Streifen die zwischen fahrenden und parkenden Autos sind. Da ist man quasi immer unter deinem Abstand für Teilschuld
@Aiyub
Ich vermute du meinst die sogenannten Radschutzstreifen - die muss man als Radfahrer nicht befahren. Die sind ein reines Angebot. Es gelten weiter die normalen Abstände.
Und wie das so in Deutschland ist: Unterschiedliche Fallkonstellationen vor unterschiedlichen Gerichten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In dem von mir verlinkten PDF werden auch Urteile aufgeführt, die bei 40cm in dichtem Verkehr eine Teilschuld verneint haben. Die Schmerzen hast trotzdem du an der Backe.
Das Problem ist das den anderen Verkehrsteilnehmern klar zu machen. Wenn das Auto direkt daneben denkt es hat seine Spur und so fährt riskieren die halt mein Leben. Die Kombination aus Schutzstreifen oder schmaler Fahrradspur und parkenden Autos geht halt gar nicht.
@Aiyub Da bleibt nur links des Schutzstreifens zu fahren und sich ne dicke Haut zulegen. Ich weiß, unbefriedigend, aber gegen die Dinger kann man noch nicht mal klagen, weil sie für Radfahrer keine bindende Wirkung haben.
Holy moly, richtiger Brecher danke! Habs mal bisschen überflogen, werds mir später noch genauer durchlesen