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this post was submitted on 14 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
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Bundesländer:
founded 3 years ago
MODERATORS
Nein, "man" darf nicht die letzten Minuten speichern. Der Staat ist sowieso nicht "man", der braucht immer für alles eine Grundlage. Dazu gab es ein Karlsruhe welches sich mit der Abstandsmessung via VKS 3.0 beschäftigt hat und die Aufzeichnung ohne Anlass als Verfassungswidrig beurteilt hat. Denn anders als bei einem Geschwindigkeitsblitzer wo die Aufzeichnung nach dem messtechnischen Ermitteln des Verstoßes (=Anlass) auslöst, wird bei Monoblitzern und wurde bei Abstandskontrollen erst aufgezeichnet und dann Ausgewertet ob ein Verstoß vorlag.
2 BvR 941/08
Und genau hier sehe ich einen technischen Unterschied. Der Videostream wird halt nicht aufgezeichnet und mit der Videodatei eine Auswertung gemacht. Vielmehr passiert die Auswertung zeitgleich und nur, wenn ein Treffer vorliegt, wird der Verstoß abgespeichert. Somit ist das Sammeln der Daten tatsächlich erst nachdem ein Verdacht (KI schlägt an) für einen Verstoß vorliegt.
Eine Aufzeichnung findet bereits statt, wenn Daten im Speicher vorgehalten werden. Das gilt auch für Ringspeicher. Was im privaten Rahmen noch durch geht, ist für den Staat unzulässig. Dieser braucht wirklich für jede Handlung die in Bürgerrechte eingreift eine eigene Rechtsgrundlage.