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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ungeborenes Leben muss geschützt werden, aber wenn dann das Kind auf der Welt ist, darf es eine Klimakatastrophe erben und Notfallinvestitionen dagegen sind verfassungswidrig...
Naja… Da urteilt das Bundesverfassungsgericht ja auch "der Staat muss schützen". Aber ein Urteil und eine gesetzliche Verpflichtung alleine führt halt noch nicht zur Umsetzung und zu einer ausreichenden Umsetzung.
Wir müssen einfach nur die Rechte des ungeborenen Lebens konsequenter einfordern, wie wäre es dann z.B. mit Recht auf Existenzminimum, Kindergeld & Elternzeit ab Befruchtung der Eizelle...da kann man sich bestimmt noch mehr einfallen lassen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Argument dann schnell relativiert werden würde.