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Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Siehe auch:

https://www1.wdr.de/wirtschaft/klimaanlagen-eigentuemer-bgh-100.html

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[-] Lumidaub@feddit.org 4 points 1 month ago

Was heißt das jetzt für Eigentumswohnungen ohne Balkon? Unsere Hausgemeinschaft ist allergisch gegen alles, was die Außenwand verändert.

this post was submitted on 17 Jul 2026
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Deutschland

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