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submitted 3 months ago by LibreHans@lemmy.world to c/dach@feddit.org

Zahlreiche Juristen hatten sich nach dem Verbot kritisch geäussert. Auch rechtsextreme Publikationen würden der Schutz der Meinungsfreiheit geniessen, hiess es. Das Vereinsrecht könne die Meinungsfreiheit nicht aushebeln.

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[-] LibreHans@lemmy.world 9 points 3 months ago

Auch https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-verbot-des-rechtsextremen-magazins-wird-teilweise-ausgesetzt-a-aeead50d-ac9c-4eeb-9dfe-b0188ac385d4

Das Gericht mit Sitz in Leipzig entschied nun in einem Eilverfahren: Die Erfolgsaussichten der Kläger seien nach einer ersten Prüfung als »offen« anzusehen. Zwar bestünden keine Bedenken, dass die »Compact«-Magazin GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten worden sei. Es könne allerdings »derzeit nicht abschließend beurteilt werden«, ob die Vereinigung die »eng auszulegenden« Gründe für ein Verbot erfülle und sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

this post was submitted on 14 Aug 2024
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