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Berlin: Achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung für Klimaaktivistin
(www.tagesschau.de)
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Die Klimaaktivistin hat blöderweise gesagt, dass sie wieder an Protesten teilnehmen will.
Ja, aber die Staatsanwaltschaft hat 90 Tagessätze a 15 € also 135 € Geldstrafe gefordert. Das Gericht ist hier völlig aus dem Ruder gelaufen. Zumal soweit der Artikel das schreibt es scheinbar die erste Verurteilung ist.
Gibt's da noch Chance auf Berufung?
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Ob hier noch weitere Rechtsmittel eingelegt werden weiß ich nicht. Berufung ist prinzipiell möglich, muss dann aber auch vom Berufungsgericht zugelassen werden.
Ich will sicher nicht die strunzdumme Entscheidung des Gerichts verteidigen. Ich meine nur, es liegt sicher nicht daran, dass sie allein erziehend ist.